ANFÄNGER:
ALLE UNTENSTEHENDEN INFOS ÜBERNOMMEN VON DER WEBSEITE DES ÖSTERREICHISCHEN PFERDESPORTVERBANDES (OEPS): http://oeps.at/main.asp?kat1=85&kat2=562&kat3=514&vid=1
Ausrüstung
Für die ersten Reitstunden ist dem Anfänger eine legere, strapazierfähige und bequeme Bekleidung zu empfehlen. Auf jeden Fall müssen ein Sicherheitshelm und hohe Schuhe mit glatter Sohle getragen werden (keine Halbschuhe, keine Turnschuhe)!
Einen Sicherheitshelm soll man sofort kaufen, da später bei allen Prüfungen und bei Turnieren das Tragen eines solchen Vorschrift ist.
Später empfiehlt sich der Erwerb sachgemäßer Reitbekleidung:
•Ein fester bruch- und splittersicherer Sicherheitshelm muss für alle Reiter bei Springübungen und im Gelände selbstverständlich sein.
•Ein enganliegender Pullover erleichtert dem Reitlehrer die Sitzkorrektur.
•Eine Gerte empfiehlt sich auch beim Reitanfänger (noch nicht gefestigte Hilfengebung). Sie soll ca. 75 cm lang sein und nicht zu weich, damit sie nicht schon durch die Bewegung des Pferdes ständig den Pferdekörper berührt.
•Die Reitstiefel müssen einen so langen Schaft haben, dass sie nicht unter dem Sattelblatt einhaken und den Reiter in Sitz und Hilfengebung behindern können.
•Das Tragen geeigneter Reithandschuhe ist empfehlenswert. Sie müssen Verstärkungen am Daumen und zwischen Ring- und kleinem Finger haben, um das Durchrutschen der Zügel zu verhindern.
•Gut passende Reithosen dürfen über dem Knie nicht spannen und in der Sitzfläche keine Falten machen.
Mitgliedschaft
Der OEPS hat rund 48.000 angeschlossene Mitglieder. Eine Mitgliedschaft beim OEPS bietet viele Vorteile (www.oeps.at/vorteilswelt).
Die An- und Abmeldung einer Mitgliedschaft erfolgt direkt über den Pferdesportverein, bei dem Sie Mitglied werden wollen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website Ihres Landesfachverbandes: http://pferdesport-ktn.at/
Prüfungen und Abzeichen für Freizeitreiter
1.1 Allgemeines
1.1.1. Zusätzlich zu den in der ÖTO (§§1400 bis 1409) geregelten Leistungsnachweisen, wie z.B. Reiterpass, Reiternadel sowie Reit- und Fahrerabzeichen und –lizenzen werden Sonderprüfungen im Freizeitbereich für Reiter angeboten.
1.1.2. Veranstalter der Sonderprüfungen muss ein dem LFV angeschlossener Verein sein; auch die Teilnehmer müssen einem dem LFV angeschlossenen Verein angehören. Zur Abhaltung der Sonderprüfung ist ein Richter/Richterkandidat notwendig. Inhaber von Qualifikationen gemäß ÖTO §§1400 bis 1409 sind zur Ablegung der Sonderprüfungen für den Umgang mit Pferden und für Freizeitreiter nicht berechtigt.
1.1.3. Subsidiäre Geltung der ÖTO
Insoweit die Bestimmungen der ÖTO durch die vorstehenden Normen nicht abgeändert wurden, gilt die ÖTO in der jeweils gültigen Fassung.
1.2 Bestimmungen für Pferde
1.2.1. Für alle teilnehmenden Pferde muss die Identität (gültiger europäischer Pferdepass) und aufrechter Impfschutz nachgewiesen werden. Der Richter ist berechtigt, Pferde mit offensichtlichen Gesundheitsmängeln auszuschließen.
1.2.2. Mindestalter der Pferde für die Sonderprüfung für den Umgang mit Pferden und für die Sonderprüfung für Freizeitreiter: 4 Jahre.
1.3 Bestimmungen für Teilnehmer
1.3.1. Ausrüstung
Beim “Großen Hufeisen“ ist die Verwendung von Hilfszügeln (Ausbindezügel, Stoßzügel, Martingal) erlaubt. Im Springen ist als Hilfszügel ausschließlich ein laufendes Ringmartingal zugelassen. Das Tragen eines Sicherheitshelmes gemäß ÖTO ist für alle praktischen Teilprüfungen im Reiten zwingend vorgeschrieben, das Tragen einer Schutzweste wird empfohlen.
1.4 Bestimmungen für Veranstalter
1.4.1. Austragung
Die Abhaltung von Sonderprüfungen zum Erwerb der Abzeichen bzw. Urkunden gemäß 1.5 bis 1.6 fällt in den Wirkungsbereich des jeweiligen Landesfachverbandes für Reiten und Fahren (LFV), wobei die allgemeinen Bestimmungen für Sonderprüfungen, insbesonders in Bezug auf Anmeldung und Genehmigung, einzuhalten sind. Das umfasst auch die Bestätigung der Richter, welche der Veranstalter aus der Richterliste vorschlägt.
Über das Ergebnis der Sonderprüfungen ist ein vom Richter unterfertigtes Protokoll zu verfassen, welches die Ablegung der Sonderprüfung und die Beurteilung des Kandidaten bestätigt. Das Protokoll ist an den LFV weiterzuleiten.
1.4.2. Gebühren
Es gilt die Gebührenordnung zur ÖTO. Der veranstaltende Verein haftet für die dem LFV abzuführenden Beträge.
1.4.3. Bewertung
Das Prüfungsergebnis lautet: „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Eine nicht bestandene Sonderprüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind. Der Richter ist berechtigt, eine Sperrfrist festzulegen, wenn er auf Grund der gezeigten Kenntnisse des Probanden zur Überzeugung kommt, dass eine kurzfristige Wiederholung nicht vertretbar ist.
1.4.4. Fremde Hilfe
Korrekturen des Ausbilders bzw. des Kommandogebers während der Sonderprüfungen sind nicht gestattet und führen zum Ausschluss des betroffenen Teilnehmers.
1.4.5. Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Sonderprüfung händigt der Richter zusammen mit dem Veranstalter im Auftrag des LFV Urkunde und Abzeichen aus
1.5 Sonderprüfung für den Umgang mit Pferden (Kleines Hufeisen)
1.5.1.Zielsetzung
Der Erwerb des “Kleinen Hufeisens“ gilt als Bestätigung, dass der Inhaber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd nachgewiesen hat. Daher ist besonderer Wert auf die Themen Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd sowie Sicherheitsaspekte zu legen. Es werden vor allem die Verhaltenslehre und die daraus resultierenden Aspekte für den Umgang mit dem Pferd einschließlich Tierschutz behandelt.
Die Anforderungen werden praxisnah und altersgerecht vermittelt und abgeprüft.
Die theoretische Prüfung kann auch in die praktische Prüfung integriert werden.
1.5.2. Zulassung
Zur Sonderprüfung zugelassen werden alle Prüflinge, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 6. Lebensjahr vollendet haben.
1.5.3. praktische Anforderungen
Umgang mit dem Pferd:
Annähern an das Pferd, Führen und Vorführen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes auf die Koppel, Pferdepflege einschließlich Bandagieren, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Aufzäumen und Satteln, Pferdeverhalten erkennen, vertrauensbildende Maßnahmen durchführen. Reiten im Schritt und Trab am Führzügel oder Longe.
1.5.4. theoretische Anforderungen
Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegungsbedürfnis, Charakterbeurteilung und Verhaltensabweichungen, Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, Grundkenntnisse der Anatomie und Verdauung, Fütterungstechnik, Futtermittel, Rationsgestaltung, Pferdepflege einschließlich Bandagieren und Gamaschen anlegen, Hufpflege, Ausrüstung einschließlich Aufzäumen und Satteln, Grundkenntnisse der wesentlichsten Erkrankungen, Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren, Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Pferd, Grundlagen zu den Themen Aufstallungsarten, Stallklima, Stalleinrichtung, Auslauf und Weide.
1.6 Sonderprüfung für Freizeitreiter (Großes Hufeisen)
1.6.1. Zielsetzung
Aufgabe des “Großen Hufeisens“ ist es, Personen gute Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sowie fundamentale Reitkenntnisse zu bestätigen.
1.6.2. Zulassung
Zur Sonderprüfung zugelassen werden alle Prüflinge, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 6. Lebensjahr vollendet haben.
1.6.3. praktische Anforderungen
Umgang mit dem Pferd:
Zusätzlich zu den Anforderungen des „Kleinen Hufeisens Verschnallen der Bügel; Versorgen des Pferdes nach der Arbeit; Grundtechniken des Verladens.
Reiten:
Auf- und Absitzen, Nachgurten; Reiten im Dressurviereck (Halle), Reiten von Hufschlagfiguren auf Ansage des Richters/Richterkandidaten (vorzugsweise einzeln, auch in der Gruppe zulässig; max. Abschnitte der Dressuraufgaben R1, R2 oder R3), Reiten über Cacaletti, um Tonnen oder Ständer.
Beurteilt werden die beginnende Einwirkung, die Korrektheit der Hilfengebung und das Einhalten der Hufschlagfiguren.
1.6.4. theoretische Anforderungen
Zusätzlich zu den Anforderungen des „Kleinen Hufeisens Bezeichnung der wichtigsten Putz- und Ausrüstungsgegenstände, Lederpflege; Grundkenntnisse über Sitz und Hilfengebung, Hufschlagfiguren; Anpassen und Anlegen von Trense und Sattel, Verschnallen der Bügel; Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung; Grundlagen der Organisation des Pferdesports
Reiterpass
Der Reiterpass (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd im Gelände zu reiten und die entsprechenden Vorschriften beherrscht.
Voraussetzungen:
•Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt;
•Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
•Positive Absolvierung der Sonderprüfung zum Reiterpass.
Sonderprüfung:
•Dressur
Zu reiten ist die Dressuraufgabe R1 oder R2;
•Geländereiten
Zu reiten ist eine Geländestrecke von ca. 600 m Länge mit vier Hindernissen von mind. 70 cm Höhe, davon zwei natürliche Hindernisse;
•Theorie
Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“.
Die Sonderprüfungen werden von den Landesfachverbänden durchgeführt. Termine sind bei diesen zu erfragen.
Beilagen:
Download: OEAPO2_Ausbildungsregulativ_-__11_03_2014_aktuell
Download: OEAPO3a__Ausbildung__DU_13_03_2014_aktuell